


Gerade im Straßenbau und in der Asphaltbranche, die stark von klimatischen Bedingungen, Verkehrsbelastungen und geografischen Gegebenheiten etc. abhängig sind, stellen Qualitätsnormen für Straßenbeläge eine wichtige Voraussetzung zur Leistungsbewertung dar.
Im Jahr 1987 wurde daher unter Mitwirkung der höchstrangigen Baubehörden, anerkannter Prüfstellen und des Fachverbandes der Chemischen Industrie/Berufsgruppe Bitumenemulsionserzeuger der GÖBE gegründet. Dieser Güteschutzausschuss der österreichischen Bitumenerzeuger hatte von Beginn an die Aufgabe, das Qualitätsniveau der bewährten Bauweisen mit Bitumenemulsionen sicherzustellen.
VIALIT ist langjähriges Mitglied des GÖBE, der einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung der modernen österreichischen Prüf- und Anforderungsnormen für Bitumenemulsionen leistete. So dienten die Prüf- und Anforderungskriterien des GÖBE bis zur Fertigstellung des Normenwerkes Anfang der 90er-Jahre als wertvolle und einzige Qualitätsrichtlinie.

1. Fremdüberwachung
Der Emulsionserzeuger muss die erzeugte Qualität gemäß den Kriterien des Güteschutzes von einer akkreditierten Prüfstelle überwachen lassen.
2. Eigenüberwachung
Der Emulsionserzeuger muss ein werkinternes Qualitätslabor einrichten und in nachweisbarer Form alle seine güteüberwachten Erzeugnisse kontinuierlich selbst prüfen.
3. Verpflichtung zu Feldversuchen
Bevor der Güteschutz für neue Produkte beantragt werden kann, muss der Erzeuger anhand einer praxisrelevanten Bauausführung die "Bewährung in der Praxis" unter Beweis stellen. Dabei müssen mehrere Baulose unter der Aufsicht einer Prüfstelle ausgeführt werden. Nach einer festgelegten, zumeist mehrjährigen Beobachtungsdauer wird die Qualität bewertet und eine Güteschutzberechtigung ausgestellt. Nur für gütegeschützte Erzeugnisse wird vom Fachverband der Chemischen Industrie ein Zertifikat ausgestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten hat mit Erlass GZ 850.30017-VI/B/7/98 v. 26. Nov. 98 das Güteschutzsystem zur verbindlichen Qualitätsanforderung erklärt. Aufgrund der mittlerweile 12-jährigen guten Bewährung des Güteschutzgedankens in der Baupraxis wurde am 16. Mai 2002 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die neue RVS 12.222 für verbindlich erklärt, deren Anwendungsbereich für die werkseigene Produktionskontrolle, Erstprüfung und Fremdüberwachung von Bitumenemulsionen für den Straßenbau gilt. Gemäß dieser RVS muss ein Bitumenemulsionserzeuger ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem aufrechterhalten.
Österreich in Vorreiterrolle
Als eines der ersten europäischen Länder verfügt Österreich damit über ein Regelwerk, das den Güteschutz in der Straßenerhaltung strengen Kontrollkriterien unterwirft und auch als Vorbild für gesamteuropäisch gültige Normen angesehen wird.
Liste 2007